Verfassungsgerichtshof U48/08

U48/08Verfassungsgericht07.11.2008

Regest

Asylgerichtshof, Asylrecht, Bundesverfassung Gesamtänderung, Kollegialbehörde, Verwaltungsgerichtshof Zuständigkeit, Übergangsbestimmung, Kompetenz Bund - Länder, Behördenzuständigkeit, Privat- und Familienleben, Rechte subjektive öffentliche, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Prüfungsmaßstab

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U48/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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