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V399/08•Verfassungsgerichtshof V399/08
V399/08Verfassungsgericht04.12.2008
Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan
Die Verordnung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes der Marktgemeinde Vösendorf, Beschluss des Gemeinderates vom 3. Oktober 2006, Z Bau 80/06 und 86/06, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 4. Oktober 2006 bis 19. Oktober 2006, wird, soweit sie das Grundstück 1431/1, KG Vösendorf, betrifft, als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich verpflichtet.
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