Verfassungsgerichtshof B147/06

B147/06Verfassungsgericht04.12.2008

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B147/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit insgesamt € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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