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G113/08•Verfassungsgerichtshof G113/08
G113/08Verfassungsgericht05.12.2008
Vergabewesen, EU-Recht Richtlinie, Auslegung verfassungskonforme, Determinierungsgebot, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Präjudizialität, Eventualantrag, Fristen, Rechtsschutz
Der Antrag, §29 Abs2 Z2 Bundesvergabegesetz 2006, BGBl. I Nr. 17, zur Gänze aufzuheben, wird zurückgewiesen.
Der Antrag, die Wortfolgen "technischen oder" sowie "oder auf Grund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten" in §29 Abs2 Z2 leg.cit. als verfassungswidrig aufzuheben, wird abgewiesen.
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