Verfassungsgerichtshof B1944/07

B1944/07Verfassungsgericht09.12.2008

Regest

Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, Datenschutz, Kraftfahrrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1944/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.12.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) und das Land Tirol sind schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten je zur Hälfte binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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