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U397/08•Verfassungsgerichtshof U397/08
U397/08Verfassungsgericht29.01.2009
Asylgerichtshof, Behördenzusammensetzung, Asylrecht, Bescheidbegründung, Anwendbarkeit AVG, Verwaltungsverfahren, Berufung, Rechtsstaatsprinzip, Auslegung Verfassungs-
Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung in dem durch das BVG BGBl. I Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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