Verfassungsgerichtshof U370/08

U370/08Verfassungsgericht29.01.2009

Regest

Asylgerichtshof, Behördenzusammensetzung, Asylrecht, Bescheidbegründung, Anwendbarkeit AVG, Verwaltungsverfahren, Berufung, Rechtsstaatsprinzip, Auslegung Verfassungs-

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U370/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.2009

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.