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U370/08•Verfassungsgerichtshof U370/08
U370/08Verfassungsgericht29.01.2009
Asylgerichtshof, Behördenzusammensetzung, Asylrecht, Bescheidbegründung, Anwendbarkeit AVG, Verwaltungsverfahren, Berufung, Rechtsstaatsprinzip, Auslegung Verfassungs-
Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu erstatten.
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