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U732/08•Verfassungsgerichtshof U732/08
U732/08Verfassungsgericht30.01.2009
VfGH / Berichtigung
Berichtigung gemäß §42 der Geschäftsordnung
des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Oktober 1946, BGBl. Nr. 202
In dem in der Beschwerdesache des M Y B, ..., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. W E, ..., gegen die Entscheidung des Asylgerichtshofes vom 16. Oktober 2008, Z E6 222.521-1/2008-10E, ergangenen hg. Beschluss vom 11. Dezember 2008 hat die im Kopf angeführte hg. Zahl statt "B732/08-3" zu lauten: "U732/08-3".
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