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U585/08•Verfassungsgerichtshof U585/08
U585/08Verfassungsgericht30.01.2009
VfGH / Berichtigung
Berichtigung gemäß §42 der Geschäftsordnung
des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Oktober 1946, BGBl. Nr. 202
In dem in der Beschwerdesache des E B, ..., vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Dr. M E, ..., gegen die Entscheidung des Asylgerichtshofes vom 21. Oktober 2008, Z E4 227.697-3/2008-5E, ergangenen hg. Beschluss vom 1. Dezember 2008 hat die im Kopf angeführte hg. Zahl statt "B585/08-3" zu lauten: "U585/08-3".
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