Verfassungsgerichtshof U555/08

U555/08Verfassungsgericht30.01.2009

Regest

Asylgerichtshof, Asylrecht, Bescheidbegründung, Anwendbarkeit AVG, Verwaltungsverfahren, Berufung, Rechtsstaatsprinzip

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U555/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2009

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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