Verfassungsgerichtshof B937/06

B937/06Verfassungsgericht23.02.2009

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B937/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.2009

Spruch

I. Der Erstbeschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid

wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Erstbeschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

II. Die Beschwerde wird, soweit sie vom Zweitbeschwerdeführer erhoben wurde, zurückgewiesen.

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