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U122/08 ua•Verfassungsgerichtshof U122/08 ua
U122/08 uaVerfassungsgericht24.02.2009
Asylgerichtshof, Asylrecht, Bescheidbegründung
Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Entscheidungen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidungen werden aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.760,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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