Verfassungsgerichtshof B1632/08

B1632/08Verfassungsgericht24.02.2009

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1632/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2009

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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