Verfassungsgerichtshof B1128/08

B1128/08Verfassungsgericht24.02.2009

Regest

VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, Verwaltungsverfahren, Devolution, Beschwer, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1128/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2009

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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