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G158/08•Verfassungsgerichtshof G158/08
G158/08Verfassungsgericht26.02.2009
Gebühr (GebG), Ausnahmeregelung - Regel, VfGH / Verwerfungsumfang
§25 Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267 idF BGBl. I Nr. 84/2002, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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