Verfassungsgerichtshof B925/08

B925/08Verfassungsgericht27.02.2009

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B925/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2009

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft die mit € 2.340,- bestimmten Verfahrenskosten binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zuhanden ihres Rechtsvertreters zu bezahlen.

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