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V445/08•Verfassungsgerichtshof V445/08
V445/08Verfassungsgericht02.03.2009
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Verordnungserlassung
Der Flächenwidmungsplan Nr. 6 der Gemeinde Lichtenberg, vom Gemeinderat beschlossen am 27. März 2001 und am 26. Juni 2001, aufsichtsbehördlich genehmigt durch Bescheid vom 16. Juli 2001, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 18. Juli 2001 bis 2. August 2001, wird, soweit er für das Grundstück Nr. 312/8 die Widmung "Grünland - GZ" festlegt, als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich verpflichtet.
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