Verfassungsgerichtshof B979/08

B979/08Verfassungsgericht02.03.2009

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B979/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.2009

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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