Verfassungsgerichtshof B710/08 ua

B710/08 uaVerfassungsgericht02.03.2009

Regest

VfGH / Kosten, VfGH / Verfahrenshilfe

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B710/08 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.2009

Spruch

Dem Vertreter zur Verfahrenshilfe wird der Ersatz von Barauslagen in der Höhe von € 236,10 zugesprochen.

Im Übrigen wird der Antrag auf Ersatz von Barauslagen abgewiesen.

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