Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
V50/07•Verfassungsgerichtshof V50/07
V50/07Verfassungsgericht04.03.2009
VfGH / Individualantrag, Ortsbildschutz, Verordnungserlassung, Werbung
I. §2 Abs1 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 11. Dezember 1990, Z ÖO 418/36/90, mit welcher eine Ortsbildschutzverordnung gemäß §5, §8 Abs4 und §10 des Kärntner Ortsbildpflegegesetzes idF LGBl. Nr. 15/1990 verordnet wird, idF der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 22. Mai 2007, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit vom 30. Mai 2007 bis 14. Juni 2007, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt für Kärnten verpflichtet.
II. Die Landeshauptstadt Klagenfurt ist schuldig, dem Antragsteller zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.