Verfassungsgerichtshof V452/08

V452/08Verfassungsgericht05.03.2009

Regest

Wasserrecht, Wasserversorgung, Verordnung Kundmachung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V452/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2009

Spruch

Die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems an der Donau über die Erhebung von Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17. September 2003, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 23. September 2003 bis 21. Oktober 2003, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Niederösterreichischen Landesgesetzblatt verpflichtet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.