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WI-4/07; B2215/07; G261/07•Verfassungsgerichtshof WI-4/07; B2215/07; G261/07
WI-4/07; B2215/07; G261/07Verfassungsgericht05.03.2009
Wahlen, Stimmzettel, VfGH / Präjudizialität, Wählerevidenz, Wahlrecht aktives, Wohnsitz, Wahlbehörden, VfGH / Wahlanfechtung, VfGH / Individualantrag, VfGH / Zuständigkeit
I. Der Wahlanfechtung wird nicht stattgegeben.
II. Der Antrag auf Aufhebung von Bestimmungen der Niederösterreichischen Gemeinderatswahlordnung 1994 wird zurückgewiesen.
III. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
IV. Kosten werden nicht zugesprochen.
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