Verfassungsgerichtshof WI-4/07; B2215/07; G261/07

WI-4/07; B2215/07; G261/07Verfassungsgericht05.03.2009

Regest

Wahlen, Stimmzettel, VfGH / Präjudizialität, Wählerevidenz, Wahlrecht aktives, Wohnsitz, Wahlbehörden, VfGH / Wahlanfechtung, VfGH / Individualantrag, VfGH / Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof WI-4/07, B2215/07, G261/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2009

Spruch

I. Der Wahlanfechtung wird nicht stattgegeben.

II. Der Antrag auf Aufhebung von Bestimmungen der Niederösterreichischen Gemeinderatswahlordnung 1994 wird zurückgewiesen.

III. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

IV. Kosten werden nicht zugesprochen.

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