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G164/08•Verfassungsgerichtshof G164/08
G164/08Verfassungsgericht12.03.2009
Bankwesen, Bankenaufsicht, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip, Erwerbsausübungsfreiheit, Datenschutz
Der erste Satz des §4 Abs7 des Bankwesengesetzes (BWG), BGBl. Nr. 532/1993 in der Fassung BGBl. I Nr. 97/2001, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 in Kraft.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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