Verfassungsgerichtshof B1914/07

B1914/07Verfassungsgericht12.03.2009

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1914/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.2009

Spruch

Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien die mit € 2.556,-- bestimmten Prozesskosten zu Handen ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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