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B504/09•Verfassungsgerichtshof B504/09
B504/09Verfassungsgericht06.05.2009
VfGH / Wirkung aufschiebende
Dem in der Beschwerdesache der S A M GmbH, ..., vertreten durch die B T Rechtsanwälte GmbH, ..., gegen den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 9. April 2009, Z FMA-SN00100/0007-WAW/2009, gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen (dem mit Beschluss vom 23. April 2009, B504/09-2, vorerst befristet bis 8. Mai 2009 Folge gegeben wurde), wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG F o l g e gegeben.
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