Verfassungsgerichtshof B393/09

B393/09Verfassungsgericht21.09.2009

Regest

Bergrecht, Entschädigung, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung, Kompetenz sukzessive, VfGH / Legitimation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B393/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.2009

Spruch

I. Die Beschwerde wird, soweit sie Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides bekämpft, zurückgewiesen.

II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

Die Beschwerde wird insoweit dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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