Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G80/09; V22/09•Verfassungsgerichtshof G80/09; V22/09
G80/09; V22/09Verfassungsgericht24.09.2009
Dienstrecht, Nebengebühren, Rechtsstaatsprinzip, Determinierungsgebot, VfGH / Verwerfungsumfang, Verordnungsbegriff, VfGH / Aufhebung Wirkung
I. 1. ArtXII des Bundesgesetzes vom 26. Mai 1988, mit dem das
Gehaltsgesetz 1956 (47. Gehaltsgesetz-Novelle), das Richterdienstgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bezügegesetz und die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert werden, BGBl. Nr. 288/1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 142/2000 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2010 in Kraft.
3. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
4. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
II. 1. Der Erlass des Bundesministers für Finanzen vom 31. August 1988, Z34 4710/1-VI/4/88, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2010 in Kraft.
3. Der Bundesminister für Finanzen ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.