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B1392/08 ua•Verfassungsgerichtshof B1392/08 ua
B1392/08 uaVerfassungsgericht07.10.2009
Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, Ermittlungsverfahren
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Erstbeschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,- und dem Zweitbeschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.160,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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