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B1316/09 ua•Verfassungsgerichtshof B1316/09 ua
B1316/09 uaVerfassungsgericht13.11.2009
VfGH / Wirkung aufschiebende
Dem in der Beschwerdesache 1. des R E, ..., und 2. des M L, ..., beide vertreten durch die W M Partner Rechtsanwälte GmbH, ..., gegen die Bescheide des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien (jeweils) vom 14. September 2009, 1. Z ..., und 2. ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 VfGG k e i n e F o l g e gegeben.
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