Verfassungsgerichtshof B878/12

B878/12Verfassungsgericht23.08.2012

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B878/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.08.2012

Spruch

Dem in der Beschwerdesache des Mag. A W, ...,

vertreten durch F/O/P Partner Rechtsanwälte GmbH, ..., gegen den Bescheid der Rechtsmittelkommission des Senates der Universität Wien vom 6. Juli 2012, Z ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG keine Folge gegeben.

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