Verfassungsgerichtshof B939/12

B939/12Verfassungsgericht29.08.2012

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B939/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.08.2012

Spruch

Dem in der Beschwerdesache der Gemeinde Freiland bei Deutschlandsberg, Freiland 34, 8530 Deutschlandsberg, vertreten durch H H P Partner Rechtsanwälte, ..., gegen den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 2012, Z ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG Folge gegeben.

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