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B1233/11•Verfassungsgerichtshof B1233/11
B1233/11Verfassungsgericht20.09.2012
Strafprozessrecht, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Behördenzuständigkeit, Hausrecht
I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit damit ihre Beschwerde hinsichtlich der Durchsuchung des auf sie zugelassenen Personenkraftwagens zurückgewiesen wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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