Verfassungsgerichtshof B54/12 ua

B54/12 uaVerfassungsgericht29.09.2012

Regest

Energierecht, Elektrizitätswesen, Datenschutz, Auskunftspflicht, Determinierungsgebot, EU-Recht Richtlinie, VfGH / Prüfungsmaßstab

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B54/12 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2012

Spruch

I. Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

II. Die Beschwerden werden abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführenden Gesellschaften durch die angefochtenen Bescheide in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

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