Verfassungsgerichtshof U119/12

U119/12Verfassungsgericht03.10.2012

Regest

Asylrecht, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U119/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.2012

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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