Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
KI-5/12•Verfassungsgerichtshof KI-5/12
KI-5/12Verfassungsgericht03.10.2012
VfGH / Kompetenzkonflikt, Bodenreform, Flurverfassung, Agrarbehörden, Agrarverfahren, Behördenzuständigkeit
I. Zur Entscheidung über den vom Antragsteller gegen die mitbeteiligte Partei geltend gemachten Anspruch, das Zuleiten von Regenwasser von ihrem Grundstück Nr. 5 in EZ 580 des GB 86026 Nesselwängle auf das Grundstück des Antragstellers, Grundstück Nr. 7 in EZ 581 des GB 86026 Nesselwängle zu unterlassen, ist das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz zuständig.
II. Der entgegenstehende Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz vom 29. Februar 2012, Zl. AgrB-ZH402/326-2012, wird aufgehoben.
III. Das Land Tirol ist schuldig, dem Antragsteller zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.