Verfassungsgerichtshof B1070/11

B1070/11Verfassungsgericht11.10.2012

Regest

Finanzstrafverfahren, Strafvollzug, Verwaltungsstrafrecht, Strafe Vollzug, Ersatzfreiheitsstrafe, Geltungsbereich Anwendbarkeit, lex specialis, Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1070/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.2012

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesministerin für Finanzen) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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