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U1493/12•Verfassungsgerichtshof U1493/12
U1493/12Verfassungsgericht22.11.2012
Asylrecht, Ermittlungsverfahren, Bescheidbegründung, Ausweisung
I.1. Die Beschwerdeführerin ist durch die
angefochtene Entscheidung, soweit damit ihre Beschwerde gegen die Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Ukraine sowie gegen die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Ukraine abgewiesen wird, in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
2. Die angefochtene Entscheidung wird insoweit aufgehoben.
3. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
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