Verfassungsgerichtshof G16/12 ua

G16/12 uaVerfassungsgericht22.11.2012

Regest

Kraftfahrrecht, Lenkberechtigung, Führerschein, Straßenpolizei, Verwaltungsstrafrecht, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G16/12 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.2012

Spruch

I. Der Antrag, "im §26 Abs1 u. im Abs2 des Führerscheingesetzes 1997 - FSG, BGBl. I Nr. 120/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 61/2011 - hier anzuwenden iVm Z4 leg.cit.

  • die Wortfolge ... oder Inbetriebnehmen ..." als

verfassungswidrig aufzuheben, wird zurückgewiesen.

II. Der Antrag, "im §7 Abs3 Z1

Führerscheingesetz 1997 - FSG, BGBI. I Nr. 120/1997, in der

Fassung BGBl. I Nr. 61/2011, die Wortfolge ... oder in Betrieb

genommen ..." als verfassungswidrig aufzuheben, wird zurückgewiesen.

III. Der Antrag, "in beiden der oben genannten

Gesetzesbestimmungen in der zitierten Fassung die genannten Wortwendungen als verfassungswidrig aufheben, und im §5 Abs1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, StF:

BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. I Nr. 34/2011, im ersten Satz an dessen Ende die Worte ...'noch in Betrieb nehmen' und im §99 Abs1a StVO 1960, in der Fassung BGBI. I Nr. 34/2011, die Wortfolge ...'oder in Betrieb nimmt'" als verfassungswidrig aufzuheben, wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.