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V55/12•Verfassungsgerichtshof V55/12
V55/12Verfassungsgericht01.12.2012
Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Verordnung Kundmachung, Verordnungserlassung, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Verwerfungsumfang
I. Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Altenberg bei Linz vom 10. Dezember 2008, mit der die Bebauungspläne Nr. 28 mit der Bezeichnung "Wilfinger II" und Nr. 29 mit der Bezeichnung "Wilfinger-Weber-Berger" aufgehoben wurden, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit von 11. bis 29. Dezember 2008, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Oberösterreich verpflichtet.
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