Verfassungsgerichtshof G74/12

G74/12Verfassungsgericht03.12.2012

Regest

Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Einreiseverbot, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G74/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.2012

Spruch

I. §60 Abs1 des Bundesgesetzes über die Ausübung der Fremdenpolizei, die Ausstellung von Dokumenten für Fremde und die Erteilung von Einreisetitel (Fremdenpolizeigesetz 2005 - FPG), BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 38/2011 wird als verfassungswidrig aufgehoben.

II. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 in Kraft.

III. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

IV. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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