Verfassungsgerichtshof B283/10

B283/10Verfassungsgericht04.12.2012

Regest

Sozialversicherung, Arzneimittel, Preisrecht, Kollegialbehörde, Tribunal, Behördenzusammensetzung, Erwerbsausübungsfreiheit, EU-Recht Richtlinie

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B283/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.2012

Spruch

I. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

II. Die Beschwerde wird abgewiesen.

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