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B1337/11 ua•Verfassungsgerichtshof B1337/11 ua
B1337/11 uaVerfassungsgericht06.12.2012
Glücksspiel, Glücksspielmonopol, Erwerbsausübungsfreiheit, Determinierungsgebot, EU-Recht, Verordnungsbegriff
I. Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen.
II. Die Beschwerden zu B1337/11 und B1340/11 werden dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführenden Gesellschaften durch die angefochtenen Bescheide in einem sonstigen Recht verletzt wurden.
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