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V8/12 ua•Verfassungsgerichtshof V8/12 ua
V8/12 uaVerfassungsgericht11.12.2012
Apotheken Kammer, Beiträge (Apothekerkammer), berufliche Vertretungen, Krankenanstalten, Auslegung verfassungskonforme
§2 litb der Umlagenordnung der Österreichischen Apothekerkammer, beschlossen von der Delegiertenversammlung am 12. Juni 2003, ÖAZ 2003, 628, wird nicht als gesetzwidrig aufgehoben.
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