Verfassungsgerichtshof B1097/11

B1097/11Verfassungsgericht11.12.2012

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1097/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2012

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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