Verfassungsgerichtshof B482/11 ua

B482/11 uaVerfassungsgericht11.12.2012

Regest

VfGH / Anlassfall, Apotheken Kammer, Beiträge (Apothekerkammer)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B482/11 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2012

Spruch

I. Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

II. Die Österreichische Apothekerkammer ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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