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V42/12 ua•Verfassungsgerichtshof V42/12 ua
V42/12 uaVerfassungsgericht12.12.2012
Dienstrecht, Disziplinarrecht, Verordnung, Kundmachung
I. Die Verordnung "Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig ab 08.08.2005" der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.
II. Die Überschrift und der erste Absatz der "Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung für das Jahr 2006" der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres waren gesetzwidrig.
III. Die Bundesministerin für Inneres ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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