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G75/12•Verfassungsgerichtshof G75/12
G75/12Verfassungsgericht12.12.2012
Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, Hoheitsverwaltung, Oberste Organe der Vollziehung, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsschutz, Verwaltungsorganisation, Weisung, Bescheidbegriff, Auslegung verfassungskonforme
I. §16 Abs2 und 5 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005, war verfassungswidrig.
II. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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