Verfassungsgerichtshof B580/12

B580/12Verfassungsgericht12.12.2012

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B580/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2012

Spruch

I. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

II. Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

III. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.840,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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