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B1329/12•Verfassungsgerichtshof B1329/12
B1329/12Verfassungsgericht14.12.2012
VfGH / Wirkung aufschiebende
Dem in der Beschwerdesache der CBA ... GmbH, ...,
vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei F - D KG, ..., gegen den Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 17. September 2012, Z ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG keine Folge gegeben.
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