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V89/12•Verfassungsgerichtshof V89/12
V89/12Verfassungsgericht15.03.2013
Hochschulen, Studienbeihilfen, VfGH / Verwerfungsumfang
I. §24 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die nach dem Studienförderungsgesetz 1992 dem Studienort gleichzusetzenden Gemeinden, BGBl. Nr. 604/1993 idF BGBl. Nr. 632/1995, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. August 2013 in Kraft.
III. Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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